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Datenschutz
Der Datenschutz ist im BDSG geregelt. Personenbezogene Daten sollen so vor Missbrauch geschützt werden. Ihr Arbeitgeber darf ohne gesetzliche oder ohne Ihre Einwilligung keine Daten erheben. Dies folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Dienstreise
Eine Dienstreise nehmen Arbeitnehmer vor, wenn sie außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden. Mehraufwand kann zum Teil kostenfrei ersetzt werden. Arbeitnehmer sollten mit Ihrem Arbeitgeber regeln, inwieweit die Dienstreisezeit bezahlt wird oder nicht.

Dienstwagen
Dienstwagen sind Wagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Erledigung dienstlicher Fahrten zur Verfügung stellt. Wird die Privatnutzung gestattet, erhält der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Entweder über die Fahrtenbuchmethode oder Ein-Prozent-Methode.

Direktionsrecht
Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmern Weisungen erteilen. Im Arbeitsvertrag rahmenmäßig umschriebene Pflichten darf der Arbeitgeber durch die Weisungen fordern. Steht z. B. im Arbeitsvertrag nur, dass der Mitarbeiter eine 40 h Woche hat, darf der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit noch per Direktionsrecht festlegen. Hat er die Verteilung schon im Arbeitsvertrag vorgenommen (z. B. die Arbeitszeit ist 09:00 – 18:00 Uhr), hat er sich festgelegt. Für das Direktionsrecht ist kein Raum mehr. Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob der Arbeitgeber sich im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegt, ob das Direktionsrecht nicht sittenwidrig ist. Je detaillierter der Arbeitsvertrag geregelt ist, umso eingeschränkter ist das Direktionsrecht.

Drei-Wochen-Frist / 3-Wochen-Frist (Verweis Klagefrist)
Soll gegen eine Kündigung gerichtlich vorgegangen werden, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden. Auch die Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Befristungsende geltend gemacht werden. Verstreicht die Frist fruchtlos, dann sind die Kündigung bzw. Befristung wirksam.

Druckkündigung
Eine Druckkündigung liegt vor, wenn Dritte, wie z. B. Kollegen, Geschäftspartner oder Kunden, mit schweren Sanktionen drohen (Kündigung, Auftragsverlust), wenn der Arbeitgeber einem bestimmten Arbeitnehmer nicht kündigt. Die Anforderungen an die Druckkündigung sind immens hoch, sie wird nur im Ausnahmefall durchgehen.