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Befristung
Hier wird das Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit eingegangen. Die Befristung kann mit oder ohne Sachgrund erfolgen - ohne Sachgrund aber nur bei erstmaliger Beschäftigung. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden - Ausnahme: Es wird die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte lieber auf eine solche Regelung verzichten.
Beleidigung
Eine Beleidigung im Betrieb kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung einbringen, bei groben Beleidigungen auch eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss, bevor er seine Maßnahme trifft, abwägen und auch den Arbeitnehmer Entlastendes berücksichtigen. Auf dem Bau etwa muss er derbere Sprüche tolerieren, als in der Personalabteilung.
Berufsausbildungsgesetz
Das BBiG befasst sich nur mit der Regelung von Berufsausbildungsverhältnissen. Es enthält z. B. Sonderregelungen zur Kündigung und Probezeit. Der Ausbilder muss es unbedingt beachten.
Berufsausbildungsverhältnis
So wird das Arbeitsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildendem bezeichnet. Im Ausbildungsverhältnis soll ein junger Mensch einen Beruf erlernen. Deswegen haben Arbeitgeber hier besondere Pflichten – auch die geistige Stärke und der Reifeprozess des Auszubildenden soll gefördert werden.
Betriebliche Übung
Zahlt ein Arbeitgeber dreimal in Folge vorbehaltlos eine Sonderzahlung, entsteht eine betriebliche Übung. Für Arbeitnehmer besteht dann ein Anspruch auf die Zahlung - genau so als hätte man die Zahlung im Vertrag vereinbart. Der Arbeitgeber kann sich einseitig nicht mehr von der Zahlungspflicht lösen.
Betriebsänderung
Wird ein Betrieb eingeschränkt, stillgelegt oder mit einem anderen Betriebsteil zusammengelegt, liegt eine Betriebsänderung vor. Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Meist wird ein Sozialplan/Interessenausgleich vereinbart.
Betriebsbedingte Kündigung
Siehe Kündigung, betriebsbedingte
Betriebsgeheimnis
Sind Daten, Rezepte oder Herstellungsprozesse nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich, handelt es sich um Betriebsgeheimnisse. Arbeitnehmer sind hier zur völligen Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß gegen die Geheimnispflicht kann eine Kündigung nach sich ziehen. Ob die Verschwiegenheit auch nach dem Arbeitsverhältnis fortbesteht, wird meist arbeitsvertraglich geregelt. Auch ohne Regelung sollte der Arbeitnehmer lieber schweigen – da hier immer Schadensersatzansprüche entstehen können.
Betriebsrat
Das ist die Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsrat wird aus der Mitte der Arbeitnehmer gewählt, um gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.
Betriebsratsanhörung
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Zustimmen muss er der Kündigung aber nicht. Der Arbeitgeber muss ihm die Person des zu Kündigenden, Sozialdaten und Kündigungsgründe nennen. Wird die Anhörung nicht oder fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung unwirksam.
Betriebsurlaub
In auftragsschwachen Zeiten oder regelmäßig zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (etwa immer vom 23.12. – 7.1.) kann der Arbeitgeber den Betrieb schließen und alle Arbeitnehmer in den Urlaub schicken. Der Arbeitgeber kann aber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur über einen Teil – etwa zwei Wochen.
Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse einwirken. Geregelt werden etwa verbindliche Urlaubsregelungen, Weihnachtsgeld oder betriebliches Eingliederungsmanagement.







